Karaoke-Präsentation

Karaoke-Präsentation#

Eine Präsentation besteht in wissenschaftlichen Kontexten gemeinhin aus einem mündlichem Vortrag sowie begleitenden Medien wie Text oder Bilder, die an die Wand projiziert oder auch den Teilnehmern als Handout ausgeteilt werden.

In verschiedenen Veranstaltungen im SS 2025 habe ich mehrfach erlebt, dass solche präsentations-begleitenden Medien im wesentlichen durch eine generative KI wie z.B. ChatGPT erzeugt waren. Gelegentlich wurden sie leicht posteditiert oder durch eigene Inhalte oder Formulierungen leicht ergänzt. Im wesentlichen wurden sie aber durch eine generative KI erzeugt.

FAQ: Ist das erlaubt? A:

  • Falls von vornhein klar und deutlich explizit deutlich gemacht wurde, dass diese Medien im wesentlichen durch eine generative KI erzeugt wurden, achte ich nicht mehr auf die Medien, sondern nur noch auf den mündlichen Beitrag.

So etwas kann sinnvoll sein und allen Beteiligten Spaß machen, wir haben dann einen Science-Slam vor uns – in Zeiten von ChatGPT eine zunehmend denkbare (mündliche) Prüfungsform! Aber wichtig: Auch hier ist eine aussagekräftige Dokumentation relevant, vor allem auch die Prompts. ChatGPT-Texte ohne Promt sind wertlos und entsprechen insbeondere nicht der Dokumentationspflicht aus den KI-Leitlinien Bayern.

  • Falls ich auch nur teilweise den subjektiven Eindruck habe, dass Text oder Bild im Wesentlichen von Ihnen selbst formuliert wurden; aber sich dieser Eindruck später als irrig erweist: Dann liegt eine Täuschung vor.

Auf persönlicher Ebene besteht die Täuschung darin, dass ich meine, mit Ihnen in Kontakt zu stehen – aber nicht Sie selbst, sondern ein technischer Stellvertreter dazwischengeschaltet ist.

  • Wenn jemand mit mir in Kontakt tritt, und dabei auch Text oder Bild nutzt: Dann muss ich klar und deutlich erkennen können, ob Text oder Bild selbst und in eigenen Worten formuliert ist.

  • Wenn ich merke, dass ich irrtümlich Zeit, Ressourcen, persönliche Beteiligung in das Lesen oder Feedback von Medien investiere, die von einer generativen KI stammen, bin ich enttäuscht.

Formal besteht die Täuschung in Form einer mangelhaften oder irreführenden Kennzeichnung eigentlich erlaubter, aber kennzeichnungspflichtiger Hilfsmittel.

In Ihrem eigenen Interesse: Täuschen Sie mich nicht auch nicht sich selbst, wenn Sie generative KI verwenden.