Hygieneplan BLO

Grundsätzlich gelten alle Bestimmungen gemäß der jeweils aktuellen gesetzlichen Grundlage, derzeit: https://www.stmwk.bayern.de/download/20522_Schutz-_und_Hygienekonzept_Kulturelle_Veranstaltungen_und_Proben.pdf

Stand 27.7.2020

Für die HAW LA werden in Anlehnung an das vom VEP Bayern für Posaunenchöre skizzierte Hygienkonzept (https://www.vep-bayern.de/downloads) diese Vorgaben wie folgt konkretisiert:

0. Sicherstellung der Schutzabstände

  • Während der Probe wird ein Mindestabstand von 1.50m zwischen allen Teilnehmern eingehalten, *bei Bläsern 2m*.
  • Verwendete Trennwände führen nicht zur Reduktion des Mindestabstands.
  • Vor und nach der Probe beträgt der Mindestabstand aller Beteiligten stets 1,5 m. Unnötiger Aufenthalt im Gebäude sowie gesellige Runden nach der Probe werden vermieden.
  • Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen.

1. Äußere Bedingungen

  • a) Größe und Ausstattung des Proberaums: Der Proberaum wird so ausgewählt, dass die o.g. Mindestabstände zu jeder Zeit eingehalten werden können.
  • b) Im Proberaum werden vor Eintreffen der Teilnehmer Stühle gestellt. Die Proben finden nach Möglichkeit im Freien statt. Auch im Freien wird auf die Einhaltung der Mindestabstände geachtet.
  • c) Lüften des Raums: Der Raum wird ausreichend gelüftet, Grundsatz: Querlüften nach jeweils 30 Minuten Probe.
  • d) Hygieneeinrichtungen: Möglichkeiten zur adäquaten Händehygiene (wie Seife, Einmalhandtücher) sind durch die sanitären Anlagen der HAW LA gewährleistet.
  • e) Reinigung: Die Reinigung des Proberaums erfolgt turnusgemäß durch das Reinigungspersonal. Auch Türklinken und Handläufe werden regelmäßig gereinigt.

2. Verhalten aller Beteiligten

  • Händewaschen mit Seife bzw. Desinfektion vor Beginn der Probe.
  • Es darf kein Durchpusten des Instruments beim Ablassen des Kondensats stattfinden.
  • Das Kondensat muss vom Verursacher mit Tüchern aufgefangen werden. Die Tücher werden von den Verursachern in geschlossenen Behältnissen abtransportiert.
  • Auf Atem- und Lippenübungen wird verzichtet.
  • Instrument, Noten, Notenständer usw. werden stets von nur einer Person benutzt.

3. Ausführung

  • Jede Probe hat einen Hygiene-Verantwortlichen.
  • Der Hygiene-Verantwortliche der Probe kommuniziert das Hygienekonzept geeignet und überprüft regelmäßig die Einhaltung.
  • Das Hygienekonzept wird im Eingangsbereich des Proberaumes ausgehängt.
  • Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, werden Anwesenheitslisten mit Datum geführt, ein Monat aufbewahrt und danach vernichtet.

Selbstverständlich gilt auch: Bei spezifischen Krankheitszeichen, die auf COVID-19 hindeuten können, (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks‐/Geruchssinns, Hals‐ und Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) unbedingt zuhause bleiben. Nicht zur Probe zugelassen sind außerdem Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person binnen der letzten 14 Tage hatten oder einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen. Personen mit Vorerkrankungen sollten besonders geschützt werden. Sie sollten eigenverantwortlich über eine Teilnahme an der Probe entscheiden.